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Inhalte/Geschäftsordnung
Der Arbeitskreis Kinder und Jugend ist ein Gremium pädagogischer und sozialpädagogischer Fachkräfte, die im Stadtteil Hannover Mittelfeld arbeiten, bzw. von Fachkräften, die eine für Kinder und Jugendliche relevante Tätigkeit im Stadtteil ausüben.


Zweck und Aufgabe des Arbeitskreises ist die Förderung der Zusammenarbeit aller mit Kindern und Jugendlichen befassten Institutionen (kommunale Verwaltung, kommunale Einrichtungen, Schulen, Freie Träger der Jugendarbeit).

Ziel ist die Initiierung von Projekten und Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit.

Der Arbeitskreis ist politisch und weltanschaulich neutral und unabhängig.

Er ist selbstlos tätig und verfügt über keine eigenen Einnahmen. Sofern Aktivitäten des AK mit Kosten verbunden sind, müssen die Mitglieder die Beantragung von Mitteln bei entsprechenden Leistungsträgern beschließen.

Mitglieder und Ansprechpartner des Arbeitskreises sind:

* die Gemeinwesenarbeit Mittelfeld
* die Kindertagesstätte Wülferoder WegG
* der Hort Beuthener Straße * das Jugend- und Kinderzentrum Mittelfeld
* der Kommunale Sozialdienst Mittelfeld (KSD)
* die Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen (AfW)
* der Jugendhilfestützpunkt Mittelfeld des Stephansstiftes
* der Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE)
* die Grundschule Beuthener Straße

Die Aufnahme weiterer Institutionen aus dem Stadtteil in den Arbeitskreis ist möglich.

Die Vertreter der Mitglieder werden von den jeweiligen Institutionen benannt. Bei Verhinderung eines Mitgliedes kann ein Vertreter benannt werden, der in der gleichen Institution tätig ist.

Der Arbeitskreis tritt in der Regel alle vier Wochen zusammen.

Die Moderation stellt die Tagesordnung für die Sitzung zusammen. Ergänzungen sind zu Beginn einer Sitzung möglich. Die Sitzungstermine werden halbjährlich oder in der vorhergehenden Sitzung festgelegt. Die Moderation der Sitzung wird im Wechsel vorgenommen. Der/ die Moderator/ in achtet darauf, dass die Frage der Moderation für die nächste Sitzung vor Abschluss einer Sitzung geregelt ist. Bei Nichterscheinen zu einem Sitzungstermin ist rechtzeitig der/ die Moderator/ in zu informieren.

Die Mitglieder fassen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Teilnehmer/ innen des AKs. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag angenommen. Beschlüsse können gefasst werden, wenn mindestens ein Drittel der Teilnehmer/ innen anwesend ist. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme.

Die Schriftführerin ist Frau Strothmann von der AfW. Von Frau Strothmann wird über den Verlauf jeder Sitzung ein Protokoll gefertigt. Das Protokoll wird von ihr unterschrieben und an die Mitglieder des Arbeitskreises verteilt. Nichtanwesende Mitglieder sollen sich selbst um den Erhalt einer Protokollausführung bemühen. Das Protokoll wird in der folgenden Sitzung verabschiedet. Einwände gegen das Protokoll können später nicht mehr erhoben werden.

Änderungen der Geschäftsordnung sind mit einer Zwei- Drittel- Mehrheit der Mitglieder zu beschließen.


Diese Geschäftsordnung ist auf der Sitzung des Arbeitskreises am 06.05.2010 verabschiedet worden.

Ferienfun Herbst 2010 in der Karlsruher Sraße.pdf (223.5 KB)
Halloween-Disco 2010.pdf (131.5 KB)
Plakat Kinder- und Jugendversammlung Mittelfeld am 07.11.2011.pdf (106.1 KB)
Geschäftsordnung 2010-05-06.pdf (15.4 KB)